Sozialwissenschaftliche Vernunft

Junges grünes Demokratieverständnis

Eine aufschlussreiche Unterhaltung im Wahlkampf.

Der letzte Mittwoch vor der Bundestagswahl. Die »Basis« hat einen Stand am Karlsruher Marktplatz, wo zwischen 16:00 und 20:00 der Abendmarkt stattfindet. Unser Stand ist am südlichen Ende des Marktes, am nördlichen Ende haben »Volt« und die Grünen jeweils einen Standort, man kommt sich also nicht in die Quere, sofern es nicht jemand darauf anlegt. Wir haben unseren Pavillon, den Grünen genügt ein Sonnenschirm in der pastellgrünen Kampagnenfarbe von 2021, mit der dem Wähler anscheinend von Anfang an mitgeteilt werden soll, dass »Grün« nicht mehr das Grün von früher ist. Mittags war Wahlkampfveranstaltung mit Annalena Baerbock, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der Karlsruher Direktkandidatin Zoe Mayer, da konnte ich nicht hin, bin ja berufstätig. Wir haben heute ein gutes halbes Dutzend Wahlkämpfer vor Ort, am grünen Sonnenschirm steht eine einzelne junge Frau.

So um 18:00 Uhr herum gibt es bei den Grünen einen Wachwechsel, die junge Frau wird abgelöst und kommt kurz darauf, wohl eher zufällig, in Begleitung zweier weiterer Frauen im gleichen Alter von Anfang bis höchstens Mitte Zwanzig an unserem Stand vorbei. Die Wahlkämpferin mit angeschnallter FFP-2-Maske, obwohl wir unter offenem, blauem Himmel sind und es mangels Publikumsdichte schier unmöglich ist, außer durch Vorsatz irgendeine Abstandsregel zu unterschreiten. Die Maske natürlich pastellgrün und mit Sonnenblume drauf. Glasklares grünes Tugendsignal – ein paar Minuten später wird sie großzügig verkünden: »Ich kann die Maske auch abnehmen – ich will nur niemand beunruhigen.« Unter offenem Himmel, und mit der hypothetischen Möglichkeit, den »Abstands-Helikopter« der Demos vom letzten Jahr auch mit drei Meter langen Tentakeln auszuführen. Der Panikmodus und seine tugendethische Bewirtschaftung als Default-Konfiguration.

Das Trio verharrt vor unserem Stand, unser Direktkandidat eröffnet ein Gespräch mit der Frage, ob sie etwas zur Partei wissen möchten. Schnell läuft es auf die Frage hinaus, wofür wir stehen. Unsere Kernthemen kommen zur Sprache: die Lockdown-Maßnahmen und »Basisdemokratie«. Die Wahlkämpferin, noch mit Maske, erklärt uns im Duktus einer Grundschullehrerin, die zu ihrer Klasse spricht, dass wir ja sehr gute Gründe hätten, derzeit die Grundrechte einzuschränken. An diesem Punkt interveniere ich und verweise darauf, dass es durchaus Fachjuristen gibt, die diese Einschränkungen für verfassungswidrig halten. Das Trio ist nun ein wenig irritiert, dieser Gedanke ist auch nach anderthalb Jahren offensichtlich noch nicht bis zu ihnen durchgedrungen.

Eine der Begleiterinnen der Wahlkämpferin fragt nach: wo das denn stehe, welche Fachjuristen das denn seien. Da kann ich helfen, vorsichtshalber habe ich den »Kießling« eingesteckt, den aktuellen Fachkommentar zum Infektionsschutzgesetz, 9. Auflage vom Sommer 2020, in dem es unter anderem heißt:

Durch §5 Abs. 2 kann aber ein einzelnes Bundesministerium … durch Notverordnung bzw. sogar durch Notanordnung grundrechtsrelevante Gesetze des BT [Bundestags] ändern, ohne dass der BT die Möglichkeit hat, dies zu verhindern … . Dies widerspricht dem Vorbehalt des Gesetzes in seinen Ausprägungen des Parlamentsvorbehalts und des Wesentlichkeitsgrundsatzes … Danach muss der Gesetzgeber ›in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst … treffen‹ … und darf sie nicht an die Verwaltung delegieren. (…) Von diesen Prinzipien kann auch in Zeiten einer Pandemie nicht abgewichen werden, im Gegenteil: Gerade in einer Zeit, in der ein allg. Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkungen herrschen und dadurch wichtige demokratische Bürgerrechte gegen Hoheitshandeln beschnitten sind, müssen der Parlamentsvorbehalt und der Wesentlichkeitsgrundsatz besondere Beachtung finden.

Andrea Kießling (Hrsg.)(2020), Infektionsschutzgesetz. Kommentar. München: C. H. Beck, S. 55

Den muss ich aber erst hinten am Tisch aus meiner Tasche fingern und dann die richtige Stelle finden – währenddessen setzt sich das Gespräch fort. Ein älteres Paar ist dazugestoßen, sie sagt zu dem Trio: »Ich war früher Hippie, wir haben damals noch gekämpft!« Empörung bei besagter Begleiterin: »Wir kämpfen auch! Für das Klima!« Damit wäre der Kontext aufgeklärt, wenngleich keine Überraschung, zumal FFF für den morgigen Freitag einen »Globalen Aktionstag« ausgerufen hat. Ich reiche dem Trio den Kommentar, damit sie sich überzeugen können, dass ich hier nicht Michael Ballweg oder Ken Jebsen als Quelle verwende, sondern Fachliteratur aus dem Beck-Verlag. Skeptischer Blick aufs Titelblatt, nur kucken, nicht anfassen. Jetzt will die Begleiterin eine genaue Stelle wissen, ich muss noch mal blättern, erneut verselbständigt sich derweil die Diskussion.

Die Frage, wofür wir als Vertreter der Basisdemokratischen Partei stehen, gibt weiter den Rahmen vor. Für »Basisdemokratie«, erklären wir. »So wie in der Schweiz ungefähr!« Irritation. Die Begleiterin sucht nach einer Vokabel. »Also … so wie … Volks…?« »Volksabstimmung!« bestätigen wir. Jetzt schaut sie überrascht: »Aber das ist doch … dumm! Dann entscheiden ja Leute, die vom Thema nichts verstehen!«

Oha. Mir schwant nichts Gutes. Ich frage zurück, wer denn darüber entscheidet, wer vom Thema was versteht. Den Sinn meiner Frage verstehen sie nicht wirklich, die Wahlkämpferin und ihre Begleiterin (die zweite Begleiterin schweigt die meiste Zeit) geben wieder die Grundschullehrerin: unsere repräsentative Demokratie funktioniere gut, denn sie delegiere Entscheidungen an Menschen, die sich auskennen! Unser Direktkandidat verweist als Beispiel für Lobby-Einflüsse auf einen Fall, wo ein Gesetzesentwurf mit Bezug zur Automobilbranche bei Porsche verfasst wurde, was nur darum aufgefallen ist, weil jemand vergessen hatte, die Metadaten aus dem Dokument zu löschen.

Die Wahlkämpferin ist über diesen Einwand nicht amüsiert und doziert in der Tonlage »Ich erklär’ Realschülern Sozialkunde (seufz!)«, dass parlamentarische Arbeit ja nicht hauptsächlich im Parlament stattfinde, sondern in Fachausschüssen, wobei sie »Fachausschuss« so betont, als sei das Wort ein Zauberspruch wie »Donaudampfschiffahrtskapitänswitwenundwaisenversicherungsgesellschaft«. Und in diesen Fachausschüssen (da sekundiert ihr jetzt auch die redende ihrer beiden Begleiterinnen ) säßen nun mal Experten! Und mit diesen Experten (noch so ein Donaudampfschiffahrts-Abwehrzauber) würden die Abgeordneten in Fachausschüssen die Gesetzesentwürfe beraten. Alles bestens also, mit der ersten Implikation: »ist schon in Ordnung, wenn Porsche da die Finger drin hat«, und der zweiten: »Ist schon in Ordnung, wenn das unverständige Volk da nicht mitredet!«

Inzwischen ist eine Mutter mit Kind zur Diskussionsgruppe gestoßen, die Unterhaltung zerfasert, mein Kießling ist nicht mehr gefragt, und als sich der Scheinwerferkegel der Aufmerksamkeit vom Trio wegverlagert, nutzen die drei die Gelegenheit zum Abmarsch.

Jetzt kann ich die Unterhaltung sacken lassen, und drüber geschlafen habe ich mittlerweile auch einmal. Erstens: ich bin als Mittfünfziger schon lange nicht mehr (überhaupt schon mal?) von Junggemüse in der Altersgruppe meiner Kinder so mit hoch getragener Nase und steif geschürzter Oberlippe von oben herab belehrt worden wie von diesem grün-klimabewegten Mädels-Trio. Zweitens: diesem Milieu, und insbesondere seiner nachfolgenden Generation, ist es todernst damit, dass der womöglich größere Teil des Volks ein Pöbel ist, den man aus demokratischen Entscheidungen besser draußen hält. Die Grünen und ihre Anhänger verkörpern damit ein elitistisches und expertokratisches Demokratieverständnis, das direkt aus einem konservativen und ordoliberalen Intellektuellenzirkel der Adenauerzeit stammen könnte – zum Kreis der verständigen Bürger wird nur gezählt, wer jenem bildungsbürgerlichen Milieu angehört, aus dem sie selbst stammen. Alle anderen sind »Populisten«. Wer sich gefragt haben sollte, auf welcher Grundlage Schwarz-Grün als politische Konstellation funktionieren könnte, findet hier den gemeinsamen Nenner: auf der Grundlage einer autoritären, elitären Verachtung des demokratischen Souveräns als Hindernis für eine beanspruchte höhere Vernunft, die in Wahrheit eine Glaubenslehre darstellt: was den einen der Glaube an die Unfehlbarkeit unregulierter Märkte, ist den anderen der Glaube an die Unfehlbarkeit des Klima-Aktivismus.

Ich gehe davon aus, dass eine Einschätzung wie die folgende von Wolfgang Streeck bei diesen Leuten auf blankes Unverständnis stoßen würde:

»Die im politischen Patt des ausgehenden Neoliberalismus stattfindende Auseinandersetzung über Wesen und Grenzen der Demokratie bildet die Oberfläche eines Konflikts, der dabei ist, eine zentrale Friedensformel des demokratischen Kapitalismus dauerhaft zu beschädigen: dass jedem Bürger, reich und arm, Akademiemitglied und Schulversager, dieselbe Kompetenz in Bezug auf Grundfragen des politischen Zusammenlebens, also Fragen der sozialen Gerechtigkeit, zugebilligt wird, institutionell verankert in einem allgemeinen Wahlrecht, mit einer und nur einer Stimme für alle und jeden und der Möglichkeit für die Kannitverstans, ihren Common Sense majoritär als Common Sense der Gesellschaft als ganzer beschließen oder doch in ihn einfließen zu lassen. Die von der neuen Mittelschicht betriebene Involution der sozialen in eine liberale Demokratie greift diese die Klassen- und Schichtengesellschaft herausfordernde Prämisse gleich in doppelter Hinsicht an: Erstens, indem sie ›der Demokratie‹, also der Mehrheit ihrer Bürger, die Fähigkeit bestreitet, mit ›komplexen Problemen‹ sachgerecht umzugehen, weshalb ihnen Entscheidungen entzogen und einer im Milieu der Besserwissenden zertifizierten, bildungsüberlegenen Expertokratie überlassen werden müssen; und zweitens, indem sie die moralischen Werte ›der Demokratie‹ durch Konstitutionalisierung vor einer potentiellen Mehrheit von Bürgern zu schützen unternimmt, deren moralisches Empfinden sie als unterentwickelt beurteilt und verurteilt. Damit wird die Auseinandersetzung über Wesen und Reichweite der Demokratie zu einem auf intellektuelle wie moralische Exklusion zielenden Kulturkampf der ›Demokraten‹ gegen die ›Populisten‹.«

Wolfgang Streeck (2021), Zwischen Globalismus und Demokratie. Politische Ökonomie im ausgehenden Neoliberalismus. Berlin: Suhrkamp, S. 40 f.

Das empirische Exempel zu dieser theoretischen Beschreibung ist mir gestern live begegnet.

3 Kommentare

  1. Jochen Schmidt

    Ich möchte hier nochmal nachfragen. Leider habe ich keine Ahnung vom Gesetz und vom Grundgesetz schon gar nicht. Aber vielleicht kennst Du ja einen guten Link, wo das im Internet irgendwo erklärt wird? Also …

    Dein Ausgangspunkt oben ist, dass es unter dem Vorwand der Pandemie (pandemische Notlage nationaler Tragweite) erhebliche Einschränkungen der Grundrechte in Deutschland gibt. Dann verweist Du “darauf, dass es durchaus Fachjuristen gibt, die diese Einschränkungen für verfassungswidrig halten. ”

    Als Beleg bringst Du wenig später dann diesen Ausschnitt aus einem Kommentar zum Infektionsschutzgesetz (Stand: 2020). Doch in diesem Kommentar ist von Grundrechten und deren Einschränkung nicht die Rede. Und es wird auch nicht nahegelegt, dass man in einer Pandemie nicht den Bürgern bestimmte Rechte, Freiheiten od. dgl. nehmen kann. Es wird lediglich darauf beharrt (mit Begründung), dass nicht “ein einzelnes Bundesministerium […] durch Notverordnung bzw. sogar durch Notanordnung grundrechtsrelevante Gesetze des BT [Bundestags] ändern [kann], ohne dass der BT die Möglichkeit hat, dies zu verhindern.”

    Als juristischer Laie verstehe ich das jetzt so, dass das Problem mit den Grundrechts-Einschränkungen zunächst einmal rein formaler Natur ist: Der Bundestag hatte nicht die Möglichkeit, diese Einschränkungen abzulehnen und damit zu verhindern. Demnach würde das Problem nicht in den Einschränkungen selbst liegen, sondern nur in der Art und Weise, wie sie zustande gekommen sind.

    Also erst mal: Dein Punkt oben ist korrekt und wird durch den Kommentar klar bestätigt. Aber ich vermute mal, Du wolltest keinen rein formal-juristischen Punkt machen. Und deshalb wäre die große Frage nun: Steht in dem zitierten Kommentar irgend etwas direkt zu den Grundgesetzen, oder zu den zulässigen und eben nicht zulässigen Maßnahmen im Falle einer angeblichen Pandemie?

    Denn ich brauche Dir wohl nicht zu sagen, was passiert wäre, wenn man vorher den Bundestag zu diesen Grundrechts-Einschränkungen befragt hätte: Der Bundestag hätte sie einfach abgenickt.

    Vor langer Zeit habe ich mal einen Artikel hierzu bei den “Nachdenkseiten” gelesen. Dort wurde gesagt, dass die Grundrechte zwar Abwehr-Rechte gegen den Staat darstellen, dass man sie aber trotzdem irgendwie einschränken und sogar wegnehmen kann, weil die Väter des Grundgesetzes an solche Fälle wie angebliche Pandemien nicht gedacht haben und sich deshalb etwas ungenau ausgedrückt haben, so dass man diese Ungenauigkeit nun ausnutzen kann.

    Wie oben schon mal gesagt: Vielleicht kennst Du hierzu einen guten Link im Internet?

    • Ingbert Jüdt

      »Als juristischer Laie verstehe ich das jetzt so, dass das Problem mit den Grundrechts-Einschränkungen zunächst einmal rein formaler Natur ist: Der Bundestag hatte nicht die Möglichkeit, diese Einschränkungen abzulehnen und damit zu verhindern. Demnach würde das Problem nicht in den Einschränkungen selbst liegen, sondern nur in der Art und Weise, wie sie zustande gekommen sind.«

      Genau so verstehe ich das auch: indem der Bundestag der Exekutive per IfSG-Änderung die geforderten Verodnungsermächtigungen pauschal durchgewunken hat, hat er sich eine »verfassungswidrige Selbstentmächtigung« zuschulden kommen lassen. Statt dessen hätten die jeweiligen konkreten Verordnungen jeweils selbst durch parlamentarischen Beschluss bestätigt werden müssen.

      »Steht in dem zitierten Kommentar irgend etwas direkt zu den Grundgesetzen, oder zu den zulässigen und eben nicht zulässigen Maßnahmen im Falle einer angeblichen Pandemie?«

      Grundsätzlich unterstehen alle Maßnahmen einer Verhältnismäßigkeits- und Güterabwägung: »Jede Pandemiemaßnahme, die in Freiheitsrechte eingreift, muss hinsichtlich des Schutzes von Leben und Gesundheit geeignet, erforderlich und angemessen sein.«
      (Kersten/Rixen, Der Verfassungsstaat in der Corona-Krise, Beck 2020, S. 47), wobei den staatlichen Akteuren »Einschätzungsprärogativen und Gestaltungsspielräume« zukommen. Ganz oben in der Zuständigkeit stehen hier der Bundestag und die Landtage. Grundrechte können also als Konsequenz einer solchen Abwägung eingeschränkt werden.

      »Denn ich brauche Dir wohl nicht zu sagen, was passiert wäre, wenn man vorher den Bundestag zu diesen Grundrechts-Einschränkungen befragt hätte: Der Bundestag hätte sie einfach abgenickt.«

      Das wäre wohl so gekommen, ganz sicher in einer frühen Phase der Entwicklung. Über den Zeitverlauf hätte es jedoch im Parlament sehr viel mehr Debatten und sehr viel mehr Gelegenheit zum Vorbringen von Gegenargumenten gegeben, und das Parlament hätte sich auch viel deutlicher als ein »Abnickerparlament« decouvriert.

      Die Texte, auf die ich mich beziehe, gibt es so nicht im Internet (es sei denn hinter Bezahlschranken, z. B. bei C.H. Beck). Allerdings gibt es pointierte Stellungnahmen von Juristen im Netz, hier insbesondere von Oliver Lepsius, Thorsten Kingreen und Dietrich Murswiek:

      Whatever it Takes? Der demokratische Rechtsstaat in Zeiten von Corona (Kingreen, 20.03.2020)

      Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie (Lepsius, 06.04.2020)

      Die Politik hat in ihrem Corona-Furor jedes Maß verloren (Murswiek, 26.02.2021)

      Schutz – Freiheit – Covid. Zum Verhältnis von Schutzpflicht und Abwehrrechten in der Pandemie. (Murswiek, 04.03.2021)

      Wie wiegt man Corona? (Murswiek, 16.03.2021)

      Epidemie ohne epidemische Lage (Kingreen, 22.10.2021)

      Pandemiepolitik On Fire? (Kingreen, 13.11.2021), hier allerdings auch ein nicht weiter begründetes Plädoyer für 2G-Regelungen.

      • Jochen Schmidt

        Ja, OK – vielen Dank für Deine Info!

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