Sozialwissenschaftliche Vernunft

Zu den Nordstream-Sprengungen

Redebeitrag am Freitag, 21.10.2022 auf dem Karlsruher Marktplatz am Offenen Mikrofon der Veranstaltung »Fassadendemokratie«

Der sehr warme Sommer dieses Jahres ist inzwischen durch einen deutlichen und vor der Zeit eintretenden Kälteeinbruch abgelöst worden. Die Heizperiode hat begonnen, und anders als in früheren Jahren damit eine Zeit, in der sich in nie zuvor dagewesenem Maße Rechnungsbeträge für die Heizung auftürmen werden – nicht nur in Privathaushalten, sondern auch in Betrieben, deren Produktion und Konkurrenzfähigkeit von der Höhe dieser Kosten abhängt. In dieser Situation hatten wir die Forderung erhoben, das für Deutschland und Europa selbstzerstörerische Sanktionsregime gegen die Russische Föderation zu beenden und die Nordstream 2-Pipeline für die Lieferung von Erdgas zu öffnen. Diese Forderung scheint nun vom Tisch zu sein aufgrund der Tatsache, dass jemand diese Pipelines schlicht und ergreifend gesprengt hat.

Es ist nicht immer einfach, zur politischen Lage Worte zu finden, wenn einem die reale politische Entwicklung regelmäßig die Sprache verschlägt. Der politische Umgang mit der Sprengung der Nordstream-Pipelines ist ein solcher Fall, weil er von so vielen Ungeheuerlichkeiten begleitet wird, dass er jede Vorstellung, es könne ja nun nicht noch schlimmer kommen, Lügen straft.

Am 26. September dieses Jahres wurden drei der vier Stränge von Nordstream 1 und 2 durch massive Explosionen zerstört, die ein Ausmaß hatten, dass an einem der Stränge ein ganzer, fünfzig Meter langer Abschnitt einfach weggepustet wurde. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt seit Montag, 10. Oktober wegen »verfassungsfeindlicher Sabotage« und einem »schweren gewalttätigen Angriff auf die Energieversorgung«, der geeignet sei, »die äußere und innere Sicherheit Deutschlands zu beeinträchtigen«. Die rechtliche Einschätzung der Situation ist also unmissverständlich.

Aber wie gehen unsere politischen Entscheidungsträger mit dieser Situation um? Für die Ermittlung der Täter im Falle der Zerstörung der Pipelines von Nordstream 1 und Nordstream 2 gibt es keine direkten Beobachtungszeugen, aber eine große Zahl von Indizien. Und diese Indizien weisen mit einer solchen Deutlichkeit auf eine Täterschaft oder Mittäterschaft der Vereinigten Staaten hin, dass es in diesem Fall nicht einmal zu der sonst reflexhaften Unterstellung kam, es könne ja bloß Russland daran schuld sein. Denn:

Seit den Zeiten des Kalten Kriegs steht mindestens die westliche Ostsee, aber auch die noch nicht zur NATO zählende schwedische Küste unter der Überwachung hochentwickelter Sensorsysteme, deren vornehmste Aufgabe genau darin besteht, dass ihnen keine Bewegung des russischen Militärs zur See oder in der Luft entgeht. Im Anschluß an das am 17. Juni dieses Jahres beendete Seemanöver BALTOPS22 hielten sich weiterhin amerikanische Seestreitkräfte in der Ostsee auf, wodurch sich die Beobachtungskapazität gegenüber russischen Luft- und Seebewegungen noch erhöht hat. Ganz abgesehen von einem fehlenden Interesse, die Infrastruktur für eigenen Export und Deviseneinnahmen zu zerstören, ist daher auszuschließen, dass Russland der Urheber dieses Angriffs auf die Pipelines gewesen ist.

Auf der anderen Seite ist allgemein bekannt, dass nicht nur, aber vor allem die Vereinigten Staaten Nordstream 2 stets verhindern wollten und hierzu auch erheblichen diplomatischen Druck ausgeübt haben, und hier war der russische Einmarsch in die Ukraine ein willkommener Anlass, um das Projekt endgültig abzuwürgen.

Der amerikanische Präsident Biden hat auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit Olaf Scholz am 7. Februar dieses Jahres in Washington in Gegenwart des Bundeskanzlers gesagt, dass die USA die Möglichkeiten haben, das Nordstream-2-Projekt zu beenden, und für den Fall eines russischen Angriffs auf die Ukraine das Ende dieses Projekts als feststehende Tatsache angekündigt. Bundeskanzler Scholz stand daneben und hat zu diesen Äußerungen geschwiegen und somit nicht nur die Definition eines zentralen deutschen Interesses dem amerikanischen Präsidenten überlassen, sondern eine Äußerung geduldet, die sich ohne weiteres als offene Drohung verstehen lässt.

Die im Rahmen von BALTOPS22 in der Ostsee operierenden amerikanischen Streitkräfte verfügten mit Minentauchern, Unterwasserdrohnen sowie luftgestützter U-Boot-Abwehr über alle technischen und logistischen Möglichkeiten, einen entsprechenden Anschlag vorzubereiten oder bei einer solchen Vorbereitung durch Angehörige anderer Staaten Unterstützung zu leisten. Ein texanischer Blogger hat zudem öffentlich zugängliche Flugradardaten präsentiert, die nach Ort, Zeit und Flugprofil übereinstimmen mit dem gefechtsmäßigen Zielanflug einer aus den USA anfliegenden amerikanischen Boeing P8 Poseidon über der Ostsee nahe Bornholm, die für eine Waffenkonfiguration luftgestützter Torpedos geeignet ist, und die zuvor von der Spangdahlem Air Base in Rheinland-Pfalz aus luftbetankt worden ist, um eine Zwischenlandung in Großbritannien zu vermeiden. Der mit diesem System einsetzbare Mark-54-U-Jagd-Torpedo verfügt über eine Sprengkraft von umgerechnet 108 kg TNT und liegt damit in der für die gemessenen seismischen Erschütterungen erforderlichen Größenordnung.

Der amerikanische Außenminister Antony Blinken hat auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Kanada am 30. September dieses Jahres die Zerstörung der Nordstream-Pipelines als »tremendous opportunity«, als »enorme Gelegenheit« bezeichnet, und damit implizit vorausgesetzt, dass es eine Reparatur der Schäden und eine anschließende Inbetriebnahme der Pipelines gar nicht erst geben wird. Die deutsche Regierung hat dieser erneuten Vorwegnahme einer allein ihr vorbehaltenen Entscheidung durch die USA erneut nicht widersprochen. Mehr noch: es ist den USA auch völlig gleichgültig, dass der Generalbundesanwalt, also der oberste staatliche Ankläger der Bundesrepublik, von »verfassungsfeindlicher Sabotage« spricht – weil das Resultat politisch ins Konzept passt, ist die zu diesem Resultat führende terroristische Gewalt nicht mehr als ein Kavaliersdelikt. Dergleichen ist uns im Kontext amerikanischer Außenpolitik zwar nicht unbekannt. Aber nun scheint es obendrein auch ein Kavaliersdelikt zu sein, wenn die Bundesrepublik Deutschland nach Indizienlage von ihrem eigenen Verbündeten und angeblichem Freund pearlharbored worden ist!

Und auch damit sind die Ungeheuerlichkeiten noch nicht zu Ende. Unsere eigene Regierung macht mit dieser »tremendous opportunity« gemeinsame Sache, wenn sie sich weigert, vorliegende Ermittlungsbefunde der Öffentlichkeit und nicht einmal den Abgeordneten des Parlaments zur Verfügung zu stellen. Auf eine entsprechende Anfrage der Linkspartei hat die Regierung unter anderem geantwortet: »Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erteilt werden können.« Es dürfte offensichtlich sein, was der Begriff des »Staatswohls« an dieser Stelle tatsächlich meint: nämlich das Wohl der derzeit regierenden Vertreter dieses Staates! Denn wäre anhand der entsprechenden Informationen auch öffentlich ersichtlich, worauf derzeit alle Indizien hindeuten: dass die Vereinigten Staaten der Urheber der Zerstörung der Pipelines sind, dann wäre es unserer Regierung nicht mehr möglich, von diesem militärischen Angriff auf die deutsche Energieversorgung stillschweigend zu profitieren – ganz zu schweigen davon, dass sich das Verhalten unserer Regierung durchaus im Bereich strafrechtlicher Paragraphen bewegt, zu denen ich gleich noch komme.

Und falls Ihnen das überzogen vorkommt, und um das Maß der Ungeheuerlichkeiten zumindest für heute mal voll zu machen, möchte ich Ihnen auch noch eine Äußerung zitieren, die die grüne Europaabgeordnete Viola von Cramon-Taubadel (ja, die Frau heißt so) aus Niedersachsen auf dem grünen Parteitag vom vergangenen Wochenende getätigt hat. Den Mitschnitt davon finden Sie bei Interesse auf Youtube im Kanal von phoenix. Ich zitiere:

»Meine persönliche Zeitenwende, muss ich gestehen, hatte ich eine Woche vorher. Wir waren mit dem Ausschuss gegen Desinformation zusammen in Washington und als Robert [also Robert Habeck, der Wirtschaftsminister] dann der Nord-Stream-2-Pipeline endlich den Garaus gemacht hat, hatte ich am nächsten Morgen beim Betreten des Aufzugs ein High Five von meinen polnischen Kollegen. Das muss man sagen, dass polnische Kolleginnen und Kollegen, inklusive der PiS [eine politische Partei vom rechten Rand in Polen, also Leute, die unsere glorreiche antifaschistische Nation sonst nur mit Schutzhandschuhen anfasst], uns feiern, uns Grüne in Deutschland feiern, uns sagen: Vielen Dank, ihr habt es endlich verstanden.«

Viola von Cramon-Taubadel auf dem Parteitag der Grünen, 16.10.2022

Das, liebe Leute, ist das Rechtsverständnis einer Regierungspartei! Ich habe dazu ein paar Anmerkungen:

(1) Wie sollen wir die Aussage verstehen, Robert Habeck habe Nord-Stream-2 »den Garaus gemacht«? Ist denn der Bundeswirtschaftsminister Mitwisser oder Anstifter eines terroristischen Anschlags? Deckt er womöglich den staatsterroristischen Angriff einer anderen Nation auf Deutschland? Frau von Cramon-Taubadel kokettiert hier mit dem Tatbestand des Landesverrats.

(2) Den Grünen ist es offenbar sehr wichtig, von allen gefeiert zu werden – außer von der deutschen Bevölkerung, also von denjenigen, denen sie ihren Amtseid geleistet haben! Sie haben sich so erfolgreich auf dem globalistischen und transatlantischen Elitenkarussell etabliert, dass sie denjenigen Teil der deutschen Bevölkerung, der unter ihrer Politik am meisten zu leiden hat, als vernachlässigbaren Bodensatz der Gesellschaft abschreiben können, während sie für ihre kleinbürgerliche Klientel moralische Wohlfühlprogramme ohne Bodenhaftung in der Realität inszenieren, deren Kosten sie auf andere abwälzen.

(3) Im StGB gibt es den § 140: »Belohnung und Billigung von Straftaten«. Die Deutschrussin Alina Lipp wird unter diesem Paragraphen von der Staatsanwaltschaft Lüneburg angeklagt, weil sie als Journalistin unter Gefahr für Leib und Leben im Donbass über die Standpunkte der dortigen Bevölkerung zum Krieg in der Ukraine berichtet, was ihr als »Solidarisierung mit dem russischen Angriffskrieg« ausgelegt wird, womit sie aber hinsichtlich sachlicher Berichterstattung nur leistet, wozu unsere sogenannten »Qualitätsmedien« zu opportunistisch und zu feige sind! Viola von Cramon-Taubadel wiederum erklärt sich mit ihrer Äußerung öffentlich als solidarisch mit einem staatsterroristischen Anschlag auf die Infrastruktur der deutschen Energieversorgung – ohne dass das irgendwelche juristischen Konsequenzen nach § 140 oder sonstwie für sie hätte! Da ihr hierbei auch aus der grünen Partei nicht widersprochen wird, müssen wir schlussfolgern: die grüne Regierungspartei feiert sich selbst als politischen Profiteur terroristischer Gewaltanwendung!

(4) Während Frau von Cramon-Taubadel mit dem »Ausschuss gegen Desinformation« in Washington dem Großen Bruder huldigt, betätigt sich die Bundesregierung derweil als Ausschuss gegen Sachinformation, indem sie mitteilt, dass sie nicht beabsichtigt, auch nur die Mitglieder des Bundestags, geschweige denn die Öffentlichkeit, über den Stand der Ermittlungen zum Anschlag auf die Pipelines zu unterrichten. Man muss nicht lange nachdenken, um, wie eben bereits angedeutet, auf eine naheliegende Motivation für diese Vorgehensweise zu kommen:

Würden nämlich die vorliegenden Indizien zur Täterschaft der Sprengungen amtlich und öffentlich, würde dies die Bundesregierung unausweichlich verpflichten, die Interessen Deutschlands zu vertreten anstatt die Interessen der USA, auf die alle vorliegenden Indizien hindeuten. Nur wenn diese Indizien nicht gerichtsfest belastbar werden, indem man sie kurzerhand zur Geheimsache erklärt, kann man das Offenbarwerden des eigenen politischen Bankrotts noch vermeiden – weil andernfalls offensichtlich würde, dass die Bunderegierung die bedingungslose Kapitulation Deutschlands vor amerikanischen Interessen betreibt. Das wäre nicht nur ein Bruch des Amtseids, sondern würde obendrein den Tatbestand von § 258a StGB erfüllen: nämlich der »Strafvereitelung im Amt«, sowie den von § 94 StGB: »Landesverrat«.

Es ist behauptet worden, mit der Sprengung der Nordstream-Pipelines habe sich die Forderung der Demokratiebewegung nach einer Öffnung von NS 2 erledigt. Ich behaupte: im Gegenteil! Wir können und sollten diese Forderung noch aufstocken:

Im Hafen von Mukran bei Sassnitz auf Rügen liegen fünftausend überschüssige Erdgasröhren, die ursprünglich für eine weiter südlich verlaufende Route der Pipeline vorgesehen waren, die dann aber aufgrund eines Kompromisses mit Dänemark nicht benötigt wurden – diese Röhren sind sogar auf Google Maps sichtbar. Das Material für eine Reparatur muss also nur abgeholt werden, und eine Reparatur durch den Betreiber ist zwar aufwendig, aber voraussichtlich bis zum Herbst 2023 möglich.

Die Forderung der Demokratiebewegung sollte daher lauten: wir verlangen (1) eine Entscheidung, mit der Reparatur der zerstörten Stränge von Nordstream 1 und 2 sofort zu beginnen und (2) diese Reparaturen unter den Schutz der Bundesmarine zu stellen. Die Bundesmarine verfügt über die erforderlichen Kapazitäten an Minentauchern, Kampfschwimmern, über U-Boot-Jagd-Fähigkeit und Luftabwehr, sowie über die besten nicht-nuklearen U-Boote der Welt, die als hochentwickelte Horchposten zum Einsatz kommen können. (3) Die Vereinigten Staaten sollten von unserer Regierung an folgendes erinnert werden:

Die Kündigungsfrist des Nordatlantikvertrags beträgt ein Jahr. Die Kündigungsfrist des NATO-Truppenstatuts: ebenfalls ein Jahr. Die Kündigungsfrist des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut: zwei Jahre. Würde also Deutschland diese für die Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland maßgeblichen Verträge zu Weihnachten dieses Jahres kündigen, dann wären die amerikanischen Streitkräfte Weihnachten 2024 draußen! [Da ist Westen, das ist in Karlsruhe ganz einfach!] Mit den europäischen Staaten können wir bis dahin Regelungen im Rahmen einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft treffen, juristische Modelle hierzu existieren bereits.

Eine Regierung, die sich weigert, auf diese Weise den existenziellen Bedürfnissen dieses Landes Geltung zu verschaffen, wird ihrem Gelöbnis, Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden, nicht gerecht, und verwirkt durch einen Bruch des Amtseids ihre Legitimität!

Vielen Dank!

2 Kommentare

  1. uepsilonniks

    Im StGB gibt es den § 140: »Belohnung und Billigung von Straftaten«. Die Deutschrussin Alina Lipp wird unter diesem Paragraphen von der Staatsanwaltschaft Lüneburg angeklagt, weil sie als Journalistin unter Gefahr für Leib und Leben im Donbass über die Standpunkte der dortigen Bevölkerung zum Krieg in der Ukraine berichtet, was ihr als »Solidarisierung mit dem russischen Angriffskrieg« ausgelegt wird, womit sie aber hinsichtlich sachlicher Berichterstattung nur leistet, wozu unsere sogenannten »Qualitätsmedien« zu opportunistisch und zu feige sind!

    Dazu gibt es jetzt zusätzlich ein neues Gesetz, welches das Leugnen von Kriegsverbrechen unter Strafe stellt (1).

    Heißt: Je nachdem, wer das Verbrechen begangen oder nicht begangen hat, darf man nun nicht mehr drüber sprechen. Tatsächliche Kriegsverbrechen der Ukraine mit Tausenden von Toten? Schweig, oder dir wird der Prozess gemacht! Vermeintliche Kriegsverbrechen Russlands, an denen man Zweifel hegt, u.a. weil Satellitenbilder gefälscht wurden? Schweig, oder dir wird der Prozess gemacht! Dass unser Land ein demokratischer Rechtsstaat mit Meinungsfreiheit wäre, verkommt mehr und mehr zur Lachnummer – obwohl, nein, zum Lachen ist das ganz und gar nicht.

    (1) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust/

  2. Jochen Schmidt

    Man kann zu diesem Anschlag ein historisches Detail ergänzen, auf das der Journalist Paul Schreyer hingewiesen hat:

    “… der Stopp der fertig gebauten Erdgaspipeline [Nordstream 2] ist für die Regierung Scholz unumstößlich. Vergessen scheint, dass dieser Stopp in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ohne jedes demokratische Verfahren, zwei Tage vor [ ! ] Ausbruch des Krieges in der Ukraine [ offenbar allein von Kanzler Scholz ] beschlossen wurde.”

    Weitere Details hierzu finden sich unter:

    https://multipolar-magazin.de/artikel/die-entkoppelte-regierung

Schreibe einen Kommentar zu Jochen Schmidt Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2024 Anchorman

Theme von Anders NorénHoch ↑