Mittelalterlicher Gerichtskampf: Mann gegen Frau

Zurück zur Übersicht 20. Dezember 2016 Bis an die Grenze der Neuzeit war im germanischen Recht der Zweikampf zwischen Ankläger und Angeklagtem ein legitimes Mittel zur Feststellung der Wahrheit einer Beschuldigung, wenn sie nicht anderweitig zu klären war. Üblicherweise verbindet man damit die Idee eines Zweikampfs zwischen Männern. Dieses Rechtsinstitut galt jedoch allgemein für alle … Mittelalterlicher Gerichtskampf: Mann gegen Frau weiterlesen